1.       Garantie gewährt die Firma Georg Noll Werkzeugmaschinen GmbH, nur
dort, wo dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist. Soweit dort nicht
anders geregelt, gilt die Garantie in allen Ländern, für die Georg Noll den
Versand anbietet, und beträgt die Dauer der Garantie die im Angebot angege-
benen Jahre ab Rechnungsdatum. 
  
2.       Ein Garantiefall liegt vor, wenn innerhalb der Garantiezeit eine garantierte
Beschaffenheit fehlt bzw. eine garantierte Haltbarkeit verloren geht.
 
3.       Ein Garantiefall ist bei der: Firma Georg Noll Werkzeugmaschinen GmbH,
Im Taubental 4, 41468 Neuss, in Textform geltend zu machen. Der Kunde kann
Rechte aus der Garantie nur herleiten, wenn er sie innerhalb der Garantiezeit
geltend macht. Es besteht ein Anspruch auf eine unverzügliche Eingangsbe-
stätigung in Textform. 
 
4.       Die Firma Georg Noll Werkzeugmaschinen GmbH behält sich vor, die be-
mängelte Ware zu prüfen oder prüfen zu lassen und hierfür den Kunden um
Einsendung der Ware zu bitten. Liegt ein Garantiefall vor, erstattet die Firma
Georg Noll Werkzeugmaschinen GmbH dem Kunden dessen notwendige
Kosten für die Einsendung der Ware. 
 
5.       Liegt ein Garantiefall vor, kann die Firma Georg Noll Werkzeugmaschinen
GmbH nach ihrer Wahl neue Ware liefern oder den Kaufpreis erstatten. Weiter-
gehende als die hier geregelten Ansprüche des Kunden sind von der Garantie
nicht umfasst. 
 
6.       Dem Kunden steht selbstverständlich auch die Gewährleistung für Sach-
mängel nach §§ 437 ff BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadens-
ersatz) unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu. Die gesetzlichen Gewähr-
leistungsrechte des Kunden bestehen selbstständig neben der von der Firma
Georg Noll Werkzeugmaschinen GmbH gewährten Garantie und werden von ihr
nicht eingeschränkt. 
 
7.       Unberührt bleiben außerdem etwaige Herstellergarantien. Diese sind in den
Angeboten von der Georg Noll Werkzeugmaschinen GmbH als solche
bezeichnet. Der Kunde kann sie nur gegenüber dem Hersteller selbst geltend
machen.